Der Stiftungszweck und seine Änderung

Seit der Revision des Schweizer Stiftungsrechts von 2006 ist eine periodische Anpassung des Stiftungszwecks in definierten Grenzen möglich.

Am 1. Januar 2006 ist eine Revision des Stif­tungsrechts in Kraft getreten, welche darauf abzielt, die Stiftung zu einem modernen und flexiblen Instrument der Vermögensverwaltung zu machen. War unter altem Recht der Zweck der Stiftung grundsätzlich ein für alle Mal festgelegt, so kann die Stifterin oder der Stifter nach neuem Recht nachträgliche Änderungen des Stiftungszwecks zulassen. Änderungen dürfen jedoch nur alle zehn Jahre vorgenommen werden und bedürfen staatlicher Mitwirkung.

 

Eva Maria Belser und Cyrill Rieder


Schließen