Zahlungsunfähige Vorsorgestiftung: Persönliche Haftung der 12 Stiftungsräte über CHF 20 Mio. – eine Urteilsbesprechung
Die Haftungsrisiken im Ehrenamt werden in der Praxis immer noch unterschätzt. Blindes Vertrauen schützt nicht vor Strafe, wie ein Praxisfall aus dem Jahr 2024 zeigt.
Der Beitrag beleuchtet den Entscheid des Bundesgerichtes vom Sommer 2024, wonach 12 Stiftungsräte einer zahlungsunfähigen Vorsorgestiftung persönlich und solidarisch für über CHF 20 Mio. haften. Die Ereignisse, die zur Zahlungsunfähigkeit der Stiftung führten, und die Begründung für die Haftung werden detailliert nachgezeichnet. Es wird ersichtlich, dass die Haftung begründet ist. Die Stiftungsräte hatten eindeutig fundamentale Vorschriften nicht eingehalten, indem praktisch das ganze Vorsorgegeld einem einzigen Vermögensverwalter zur Anlage in ausländische Fonds anvertraut worden war. Einmal mehr gilt, dass es einem zum Verhängnis wird, wenn man bei Nicht-Verstehen einer Materie einfach schweigt, als dass man sein Nicht-Verstehen zu erkennen gibt, aktiv nachfragt und sich aufklären lässt und im Zweifel nicht etwas zustimmt, das unklar ist.
Tina Huber-Purtschert